KAPITEL II - VERBOTENE PRAKTIKEN IM KI-BEREICH
KAPITEL III - HOCHRISIKO-KI-SYSTEME
KAPITEL IV - TRANSPARENZPFLICHTEN FÜR ANBIETER UND BETREIBER BESTIMMTER KI-SYSTEME
KAPITEL V - KI-MODELLE MIT ALLGEMEINEM VERWENDUNGSZWECK
KAPITEL IX - BEOBACHTUNG NACH DEM INVERKEHRBRINGEN, INFORMATIONSAUSTAUSCH UND MARKTÜBERWACHUNG
KAPITEL XI - BEFUGNISÜBERTRAGUNG UND AUSSCHUSSVERFAHREN

Inhalte des AI Act

Rechtsnormen des AI Act (KI Verordnung)

Die Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024, bekannt als KI-Verordnung oder AI Act, etabliert harmonisierte Vorschriften für künstliche Intelligenz innerhalb der Europäischen Union. 

Ziele der Verordnung:

Förderung von Innovation und Vertrauen: Durch klare Regelungen soll die Entwicklung und Nutzung von KI-Technologien gefördert werden, wobei gleichzeitig das Vertrauen der Öffentlichkeit in diese Technologien gestärkt wird.

Risikobasierter Ansatz:

Die Verordnung verfolgt einen risikobasierten Ansatz, der KI-Systeme in verschiedene Risikokategorien einteilt:

Unvertretbares Risiko: KI-Systeme, die eine ernsthafte Bedrohung für Sicherheit oder Grundrechte darstellen, sind verboten.

Hohes Risiko: KI-Systeme, die in sensiblen Bereichen wie kritischer Infrastruktur, Bildung oder Strafverfolgung eingesetzt werden, unterliegen strengen Anforderungen, einschließlich Konformitätsbewertungen und kontinuierlicher Überwachung.

Geringes oder minimales Risiko: Für diese Systeme gelten weniger strenge oder keine spezifischen Anforderungen, wobei die Einhaltung freiwilliger Verhaltenskodizes gefördert wird.

Verpflichtungen für Anbieter und Nutzer:

Anbieter von Hochrisiko-KI-Systemen müssen sicherstellen, dass ihre Systeme den festgelegten Anforderungen entsprechen, einschließlich der Durchführung von Risikobewertungen und der Bereitstellung detaillierter Dokumentation. Nutzer solcher Systeme sind verpflichtet, diese gemäß den Anweisungen des Anbieters zu verwenden und potenzielle Risiken zu überwachen.

Durchsetzung und Sanktionen:

Die Verordnung sieht die Einrichtung nationaler Aufsichtsbehörden vor, die für die Durchsetzung der Vorschriften verantwortlich sind. Bei Verstößen können erhebliche Geldstrafen verhängt werden, abhängig von der Schwere des Verstoßes.

Inkrafttreten und Anwendung:

Die Verordnung trat am 1. August 2024 in Kraft. Die meisten Bestimmungen sind ab dem 2. August 2026 anwendbar, während einige spezifische Regelungen bereits ab dem 2. Februar 2025 gelten.

Durch die Etablierung eines klaren und einheitlichen Rechtsrahmens zielt die KI-Verordnung darauf ab, sowohl die Entwicklung als auch den vertrauenswürdigen Einsatz von KI-Technologien in der EU zu fördern.

KAPITEL I - ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

KAPITEL II - VERBOTENE PRAKTIKEN IM KI-BEREICH

KAPITEL III - HOCHRISIKO-KI-SYSTEME

ABSCHNITT 1 - Einstufung von KI-Systemen als Hochrisiko-KI-Systeme
ABSCHNITT 2 - Anforderungen an Hochrisiko-KI-Systeme
ABSCHNITT 3 - Pflichten der Anbieter und Betreiber von Hochrisiko-KI-Systemen und anderer Beteiligter
ABSCHNITT 4 - Notifizierende Behörden und notifizierte Stellen
ABSCHNITT 5 - Normen, Konformitätsbewertung, Bescheinigungen, Registrierung

KAPITEL IV - TRANSPARENZPFLICHTEN FÜR ANBIETER UND BETREIBER BESTIMMTER KI-SYSTEME

KAPITEL V - KI-MODELLE MIT ALLGEMEINEM VERWENDUNGSZWECK

ABSCHNITT 1 - Einstufungsvorschriften
ABSCHNITT 2 - Pflichten für Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck
ABSCHNITT 3 - Pflichten der Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck mit systemischem Risiko
ABSCHNITT 4 - Praxisleitfäden

KAPITEL VI - MASSNAHMEN ZUR INNOVATIONSFÖRDERUNG

KAPITEL VII - GOVERNANCE

ABSCHNITT 1 - Governance auf Unionsebene
ABSCHNITT 2 - Zuständige nationale Behörden

KAPITEL VIII - EU-DATENBANK FÜR HOCHRISIKO-KI-SYSTEME

KAPITEL IX - BEOBACHTUNG NACH DEM INVERKEHRBRINGEN, INFORMATIONSAUSTAUSCH UND MARKTÜBERWACHUNG

ABSCHNITT 1 - Beobachtung nach dem Inverkehrbringen
ABSCHNITT 2 - Austausch von Informationen über schwerwiegende Vorfälle
ABSCHNITT 3 - Durchsetzung
ABSCHNITT 4 - Rechtsbehelfe
ABSCHNITT 5 - Aufsicht, Ermittlung, Durchsetzung und Überwachung in Bezug auf Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck

KAPITEL X - VERHALTENSKODIZES UND LEITLINIEN

KAPITEL XI - BEFUGNISÜBERTRAGUNG UND AUSSCHUSSVERFAHREN

KAPITEL XII - SANKTIONEN

KAPITEL XIII - SCHLUSSBESTIMMUNGEN