Inhalte des AI Act
Rechtsnormen des AI Act (KI Verordnung)
Die Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024, bekannt als KI-Verordnung oder AI Act, etabliert harmonisierte Vorschriften für künstliche Intelligenz innerhalb der Europäischen Union.
Ziele der Verordnung:
• Förderung von Innovation und Vertrauen: Durch klare Regelungen soll die Entwicklung und Nutzung von KI-Technologien gefördert werden, wobei gleichzeitig das Vertrauen der Öffentlichkeit in diese Technologien gestärkt wird.
Risikobasierter Ansatz:
Die Verordnung verfolgt einen risikobasierten Ansatz, der KI-Systeme in verschiedene Risikokategorien einteilt:
• Unvertretbares Risiko: KI-Systeme, die eine ernsthafte Bedrohung für Sicherheit oder Grundrechte darstellen, sind verboten.
• Hohes Risiko: KI-Systeme, die in sensiblen Bereichen wie kritischer Infrastruktur, Bildung oder Strafverfolgung eingesetzt werden, unterliegen strengen Anforderungen, einschließlich Konformitätsbewertungen und kontinuierlicher Überwachung.
• Geringes oder minimales Risiko: Für diese Systeme gelten weniger strenge oder keine spezifischen Anforderungen, wobei die Einhaltung freiwilliger Verhaltenskodizes gefördert wird.
Verpflichtungen für Anbieter und Nutzer:
Anbieter von Hochrisiko-KI-Systemen müssen sicherstellen, dass ihre Systeme den festgelegten Anforderungen entsprechen, einschließlich der Durchführung von Risikobewertungen und der Bereitstellung detaillierter Dokumentation. Nutzer solcher Systeme sind verpflichtet, diese gemäß den Anweisungen des Anbieters zu verwenden und potenzielle Risiken zu überwachen.
Durchsetzung und Sanktionen:
Die Verordnung sieht die Einrichtung nationaler Aufsichtsbehörden vor, die für die Durchsetzung der Vorschriften verantwortlich sind. Bei Verstößen können erhebliche Geldstrafen verhängt werden, abhängig von der Schwere des Verstoßes.
Inkrafttreten und Anwendung:
Die Verordnung trat am 1. August 2024 in Kraft. Die meisten Bestimmungen sind ab dem 2. August 2026 anwendbar, während einige spezifische Regelungen bereits ab dem 2. Februar 2025 gelten.
Durch die Etablierung eines klaren und einheitlichen Rechtsrahmens zielt die KI-Verordnung darauf ab, sowohl die Entwicklung als auch den vertrauenswürdigen Einsatz von KI-Technologien in der EU zu fördern.
KAPITEL I - ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
KAPITEL II - VERBOTENE PRAKTIKEN IM KI-BEREICH
KAPITEL III - HOCHRISIKO-KI-SYSTEME
ABSCHNITT 1 - Einstufung von KI-Systemen als Hochrisiko-KI-Systeme
ABSCHNITT 2 - Anforderungen an Hochrisiko-KI-Systeme
- Artikel 8 Einhaltung der Anforderungen
- Artikel 9 Risikomanagementsystem
- Artikel 10 Daten und Daten-Governance
- Artikel 11 Technische Dokumentation
- Artikel 12 Aufzeichnungspflichten
- Artikel 13 Transparenz und Bereitstellung von Informationen für die Betreiber
- Artikel 14 Menschliche Aufsicht
- Artikel 15 Genauigkeit, Robustheit und Cybersicherheit
ABSCHNITT 3 - Pflichten der Anbieter und Betreiber von Hochrisiko-KI-Systemen und anderer Beteiligter
- Artikel 16 Pflichten der Anbieter von Hochrisiko-KI-Systemen
- Artikel 17 Qualitätsmanagementsystem
- Artikel 18 Aufbewahrung der Dokumentation
- Artikel 19 Automatisch erzeugte Protokolle
- Artikel 20 Korrekturmaßnahmen und Informationspflicht
- Artikel 21 Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden
- Artikel 22 Bevollmächtigte der Anbieter von Hochrisiko-KI-Systemen
- Artikel 23 Pflichten der Einführer
- Artikel 24 Pflichten der Händler
- Artikel 25 Verantwortlichkeiten entlang der KI-Wertschöpfungskette
- Artikel 26 Pflichten der Betreiber von Hochrisiko-KI-Systemen
- Artikel 27 Grundrechte-Folgenabschätzung für Hochrisiko-KI-Systeme
ABSCHNITT 4 - Notifizierende Behörden und notifizierte Stellen
- Artikel 28 Notifizierende Behörden
- Artikel 29 Antrag einer Konformitätsbewertungsstelle auf Notifizierung
- Artikel 30 Notifizierungsverfahren
- Artikel 31 Anforderungen an notifizierte Stellen
- Artikel 32 Vermutung der Konformität mit den Anforderungen an notifizierte Stellen
- Artikel 33 Zweigstellen notifizierter Stellen und Vergabe von Unteraufträgen
- Artikel 34 Operative Pflichten der notifizierten Stellen
- Artikel 35 Identifizierungsnummern und Verzeichnisse notifizierter Stellen
- Artikel 36 Änderungen der Notifizierungen
- Artikel 37 Anfechtungen der Kompetenz notifizierter Stellen
- Artikel 38 Koordinierung der notifizierten Stellen
- Artikel 39 Konformitätsbewertungsstellen in Drittländern
ABSCHNITT 5 - Normen, Konformitätsbewertung, Bescheinigungen, Registrierung
- Artikel 40 Harmonisierte Normen und Normungsdokumente
- Artikel 41 Gemeinsame Spezifikationen
- Artikel 42 Vermutung der Konformität mit bestimmten Anforderungen
- Artikel 43 Konformitätsbewertung
- Artikel 44 Bescheinigungen
- Artikel 45 Informationspflichten der notifizierten Stellen
- Artikel 46 Ausnahme vom Konformitätsbewertungsverfahren
- Artikel 47 EU-Konformitätserklärung
- Artikel 48 CE-Kennzeichnung
- Artikel 49 Registrierung
KAPITEL IV - TRANSPARENZPFLICHTEN FÜR ANBIETER UND BETREIBER BESTIMMTER KI-SYSTEME
KAPITEL V - KI-MODELLE MIT ALLGEMEINEM VERWENDUNGSZWECK
ABSCHNITT 1 - Einstufungsvorschriften
ABSCHNITT 2 - Pflichten für Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck
ABSCHNITT 3 - Pflichten der Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck mit systemischem Risiko
ABSCHNITT 4 - Praxisleitfäden
KAPITEL VI - MASSNAHMEN ZUR INNOVATIONSFÖRDERUNG
- Artikel 57 KI-Reallabore
- Artikel 58 Detaillierte Regelungen für KI-Reallabore und deren Funktionsweise
- Artikel 59 Weiterverarbeitung personenbezogener Daten zur Entwicklung bestimmter KI-Systeme im öffentlichen Interesse im KI-Reallabor
- Artikel 60 Tests von Hochrisiko-KI-Systemen unter Realbedingungen außerhalb von KI-Reallaboren
- Artikel 61 Informierte Einwilligung zur Teilnahme an einem Test unter Realbedingungen außerhalb von KI-Reallaboren
- Artikel 62 Maßnahmen für Anbieter und Betreiber, insbesondere KMU, einschließlich Start-up-Unternehmen
- Artikel 63 Ausnahmen für bestimmte Akteure
KAPITEL VII - GOVERNANCE
ABSCHNITT 1 - Governance auf Unionsebene
- Artikel 64 Büro für Künstliche Intelligenz
- Artikel 65 Einrichtung und Struktur des Europäischen Gremiums für Künstliche Intelligenz
- Artikel 66 Aufgaben des KI-Gremiums
- Artikel 67 Beratungsforum
- Artikel 68 Wissenschaftliches Gremium unabhängiger Sachverständiger
- Artikel 69 Zugang zum Pool von Sachverständigen durch die Mitgliedstaaten
ABSCHNITT 2 - Zuständige nationale Behörden
KAPITEL VIII - EU-DATENBANK FÜR HOCHRISIKO-KI-SYSTEME
KAPITEL IX - BEOBACHTUNG NACH DEM INVERKEHRBRINGEN, INFORMATIONSAUSTAUSCH UND MARKTÜBERWACHUNG
ABSCHNITT 1 - Beobachtung nach dem Inverkehrbringen
ABSCHNITT 2 - Austausch von Informationen über schwerwiegende Vorfälle
ABSCHNITT 3 - Durchsetzung
- Artikel 74 Marktüberwachung und Kontrolle von KI-Systemen auf dem Unionsmarkt
- Artikel 75 Amtshilfe, Marktüberwachung und Kontrolle von KI-Systemen mit allgemeinem Verwendungszweck
- Artikel 76 Beaufsichtigung von Tests unter Realbedingungen durch Marktüberwachungsbehörden
- Artikel 77 Befugnisse der für den Schutz der Grundrechte zuständigen Behörden
- Artikel 78 Vertraulichkeit
- Artikel 79 Verfahren auf nationaler Ebene für den Umgang mit KI-Systemen, die ein Risiko bergen
- Artikel 80 Verfahren für den Umgang mit KI-Systemen, die vom Anbieter gemäß Anhang III als nicht hochriskant eingestuft werden
- Artikel 81 Schutzklauselverfahren der Union
- Artikel 82 Konforme KI-Systeme, die ein Risiko bergen
- Artikel 83 Formale Nichtkonformität
- Artikel 84 Unionsstrukturen zur Unterstützung der Prüfung von KI
ABSCHNITT 4 - Rechtsbehelfe
ABSCHNITT 5 - Aufsicht, Ermittlung, Durchsetzung und Überwachung in Bezug auf Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck
- Artikel 88 Durchsetzung der Pflichten der Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck
- Artikel 89 Überwachungsmaßnahmen
- Artikel 90 Warnungen des wissenschaftlichen Gremiums vor systemischen Risiken
- Artikel 91 Befugnis zur Anforderung von Dokumentation und Informationen
- Artikel 92 Befugnis zur Durchführung von Bewertungen
- Artikel 93 Befugnis zur Aufforderung zu Maßnahmen
- Artikel 94 Verfahrensrechte der Wirtschaftsakteure des KI-Modells mit allgemeinem Verwendungszweck
KAPITEL X - VERHALTENSKODIZES UND LEITLINIEN
KAPITEL XI - BEFUGNISÜBERTRAGUNG UND AUSSCHUSSVERFAHREN
KAPITEL XII - SANKTIONEN
KAPITEL XIII - SCHLUSSBESTIMMUNGEN
- Artikel 102 Änderung der Verordnung (EG) Nr. 300/2008
- Artikel 103 Änderung der Verordnung (EU) Nr. 167/2013
- Artikel 104 Änderung der Verordnung (EU) Nr. 168/2013
- Artikel 105 Änderung der Richtlinie 2014/90/EU
- Artikel 106 Änderung der Richtlinie (EU) 2016/797
- Artikel 107 Änderung der Verordnung (EU) 2018/858
- Artikel 108 Änderungen der Verordnung (EU) 2018/1139
- Artikel 109 Änderung der Verordnung (EU) 2019/2144
- Artikel 110 Änderung der Richtlinie (EU) 2020/1828
- Artikel 111 Bereits in Verkehr gebrachte oder in Betrieb genommene KI-Systeme und bereits in Verkehr gebrachte KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck
- Artikel 112 Bewertung und Überprüfung
- Artikel 113 Inkrafttreten und Geltungsbeginn
