EU AI Act - Artikel 104 Änderung der Verordnung (EU) Nr. 168/2013
In Artikel 22 Absatz 5 der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 wird folgender Unterabsatz angefügt:
„Beim Erlass delegierter Rechtsakte nach Unterabsatz 1, die sich auf Systeme der künstlichen Intelligenz beziehen, bei denen es sich um Sicherheitsbauteile im Sinne der Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates (*) handelt, werden die in Kapitel III Abschnitt 2 jener Verordnung festgelegten Anforderungen berücksichtigt.
Beschreibung
Artikel 104 der EU-KI-Verordnung (AI Act) ergänzt die Verordnung (EU) Nr. 168/2013, die die Typgenehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen Fahrzeugen sowie vierrädrigen Leichtfahrzeugen regelt. Diese Änderung stellt sicher, dass bei der Erlassung delegierter Rechtsakte, die sich auf KI-Systeme beziehen, welche als Sicherheitsbauteile gelten, die spezifischen Anforderungen der KI-Verordnung berücksichtigt werden.
Diese Ergänzung gewährleistet, dass KI-Systeme, die als Sicherheitsbauteile in Fahrzeugen fungieren, den hohen Sicherheits- und Qualitätsstandards der KI-Verordnung entsprechen. Dadurch wird ein harmonisierter Rechtsrahmen geschaffen, der sowohl die Innovationsförderung im Bereich der künstlichen Intelligenz als auch den Schutz von Verbrauchern und die Verkehrssicherheit in der EU sicherstellt.
Weitere Informationen und den vollständigen Gesetzestext finden Sie auf der offiziellen Seite: Artikel 104 Änderung der Verordnung (EU) Nr. 168/2013.
