KAPITEL II - VERBOTENE PRAKTIKEN IM KI-BEREICH
KAPITEL III - HOCHRISIKO-KI-SYSTEME
KAPITEL IV - TRANSPARENZPFLICHTEN FÜR ANBIETER UND BETREIBER BESTIMMTER KI-SYSTEME
KAPITEL V - KI-MODELLE MIT ALLGEMEINEM VERWENDUNGSZWECK
KAPITEL IX - BEOBACHTUNG NACH DEM INVERKEHRBRINGEN, INFORMATIONSAUSTAUSCH UND MARKTÜBERWACHUNG
KAPITEL XI - BEFUGNISÜBERTRAGUNG UND AUSSCHUSSVERFAHREN

EU AI Act - Artikel 107 Änderung der Verordnung (EU) 2018/858

In Artikel 5 der Verordnung (EU) 2018/858 wird folgender Absatz angefügt:

„(4)   Beim Erlass delegierter Rechtsakte nach Absatz 3, die sich auf Systeme der künstlichen Intelligenz beziehen, bei denen es sich um Sicherheitsbauteile im Sinne der Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates (*) handelt, werden die in Kapitel III Abschnitt 2 jener Verordnung festgelegten Anforderungen berücksichtigt.