TEIL 1 – GEMEINSAME BESTIMMUNGEN
KAPITEL 1 – Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
KAPITEL 2 – Rechtsgrundlagen der Verarbeitung personenbezogener Daten
KAPITEL 3 - Datenschutzbeauftragter öffentlicher Stellen
KAPITEL 4 - Die oder der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
KAPITEL 5 - Vertretung im Europäischen Datenschutzausschuss, zentrale Anlaufstelle, Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder in Angelegenheiten der Europäischen Union
TEIL 2 – DURCHFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN für Verarbeitungen zu Zwecken gemäß Artikel 2 der Verordnung (EU) 2016/679
KAPITEL 1 – Rechtsgrundlagen der Verarbeitung personenbezogener Daten
Abschnitt 1 – Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten und Verarbeitung zu anderen Zwecken
Abschnitt 2 - Besondere Verarbeitungssituationen
KAPITEL 2 - Rechte der betroffenen Person
KAPITEL 3 - Pflichten der Verantwortlichen und Auftragsverarbeiter
KAPITEL 4 - Aufsichtsbehörde für die Datenverarbeitung durch nichtöffentliche Stellen
KAPITEL 5 - Sanktionen
KAPITEL 6 - Rechtsbehelfe
TEIL 3 - BESTIMMUNGEN FÜR VERARBEITUNGEN ZU ZWECKEN gem. Art. 1 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2016/680 (Anmerk.: Strafverfolgung!)
KAPITEL 1 - Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen und allgemeine Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten
KAPITEL 2 - Rechtsgrundlagen der Verarbeitung personenbezogener Daten
KAPITEL 3 - Rechte der betroffenen Person
KAPITEL 4 - Pflichten der Verantwortlichen und Auftragsverarbeiter
KAPITEL 5 - Datenübermittlungen an Drittstaaten und an internationale Organisationen
KAPITEL 6 - Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden
KAPITEL 7 - Haftung und Sanktionen
TEIL 4 - BESONDERE BESTIMMUNGEN für Verarbeitungen im Rahmen von nicht in die Anwendungsbereiche der Verordnung (EU) 2016/679 und der Richtlinie (EU) 2016/680 fallenden Tätigkeiten
Inhalte des Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
Rechtsnormen des BDSG
Das BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) ist das maßgebliche Datenschutzgesetz in Deutschland, das in Übereinstimmung mit der europäischen DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) steht. Es ergänzt die DSGVO und konkretisiert deren Regelungen für den deutschen Rechtsraum. Unternehmen und Organisationen müssen sowohl die DSGVO als auch das BDSG beachten, um den Datenschutzanforderungen gerecht zu werden. In anderen Ländern wie der Schweiz gibt es ähnliche Gesetze wie das DSG-CH und die DSV-CH, die sich an der DSGVO orientieren. Erfahren Sie mehr über die spezifischen Anpassungen des BDSG und die Bedeutung für Datenschutz und Datensicherheit in Deutschland auf unserer Website.
TEIL 1 – GEMEINSAME BESTIMMUNGEN
KAPITEL 1 – Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
KAPITEL 2 – Rechtsgrundlagen der Verarbeitung personenbezogener Daten
KAPITEL 3 - Datenschutzbeauftragter öffentlicher Stellen
KAPITEL 4 - Die oder der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
KAPITEL 5 - Vertretung im Europäischen Datenschutzausschuss, zentrale Anlaufstelle, Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder in Angelegenheiten der Europäischen Union
KAPITEL 6 - Rechtsbehelfe
TEIL 2 – DURCHFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN für Verarbeitungen zu Zwecken gemäß Artikel 2 der Verordnung (EU) 2016/679
KAPITEL 1 – Rechtsgrundlagen der Verarbeitung personenbezogener Daten
KAPITEL 2 - Rechte der betroffenen Person
KAPITEL 3 - Pflichten der Verantwortlichen und Auftragsverarbeiter
KAPITEL 4 - Aufsichtsbehörde für die Datenverarbeitung durch nichtöffentliche Stellen
KAPITEL 5 - Sanktionen
KAPITEL 6 - Rechtsbehelfe
TEIL 3 - BESTIMMUNGEN FÜR VERARBEITUNGEN ZU ZWECKEN gem. Art. 1 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2016/680 (Anmerk.: Strafverfolgung!)
KAPITEL 1 - Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen und allgemeine Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten
KAPITEL 2 - Rechtsgrundlagen der Verarbeitung personenbezogener Daten
KAPITEL 3 - Rechte der betroffenen Person
KAPITEL 4 - Pflichten der Verantwortlichen und Auftragsverarbeiter
KAPITEL 5 - Datenübermittlungen an Drittstaaten und an internationale Organisationen
KAPITEL 6 - Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden
KAPITEL 7 - Haftung und Sanktionen