Inhalte des Datenschutzgesetz Österreich
Rechtsnormen der DSG Österreich
Das österreichische Datenschutzgesetz (DSG) bildet zusammen mit der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) das nationale Fundament für den Schutz personenbezogener Daten in Österreich. Während die DSGVO den einheitlichen Rahmen auf europäischer Ebene schafft, füllt das DSG Lücken, die in den Öffnungsklauseln der DSGVO bewusst gelassen wurden, und passt die Regeln an österreichische Rechts- und Verwaltungstraditionen an.
Konkret definiert das DSG zentrale Begriffe wie
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Personenbezogene Daten (z. B. Name, Kontaktdaten, Gesundheitsinformation)
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Verantwortlicher (die Stelle, die über Zwecke und Mittel der Verarbeitung entscheidet)
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Auftragsverarbeiter (externe Dienstleister, die im Auftrag des Verantwortlichen handeln)
und legt verbindlich fest, ab wann welche Vorschriften greifen (etwa Meldepflichten, Datenschutz-Folgenabschätzung oder Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten).
Darüber hinaus beschreibt das DSG ausführlich die Rechte der Betroffenen (z. B. Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit) und verpflichtet Verantwortliche zu umfassender Transparenzund Rechenschaftspflicht:
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Sie müssen Betroffene klar und verständlich über Zweck, Rechtsgrundlage und Dauer der Datenverarbeitung informieren.
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Sie müssen ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten führen und auf Anforderung den Behörden vorlegen.
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Sie haben technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) zu implementieren, um ein angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.
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Bei Datenschutzverletzungen sind sie verpflichtet, spätestens innerhalb von 72 Stunden eine Meldung an die Datenschutzbehörde zu senden.
Durch diese Ergänzungen stellt das DSG sicher, dass österreichische Unternehmen und Behörden nicht nur die Mindestanforderungen der EU-DSGVO erfüllen, sondern auch spezifische nationale Regelungen (z. B. zu Arbeitnehmerdatenschutz oder behördlichen Abläufen) rechtskonform umsetzen.
Was ist das Datenschutzgesetz Österreich (DSG)?
Das österreichische Datenschutzgesetz (DSG) bildet den nationalen Rahmen für den Schutz personenbezogener Daten und ergänzt die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) durch spezifische Regelungen, die auf österreichische Verhältnisse zugeschnitten sind. Es definiert zentrale Begriffe wie „personenbezogene Daten“, „Verantwortlicher“ und „Verarbeitung“ genauer und stellt sicher, dass sowohl öffentliche Stellen als auch Unternehmen in Österreich einheitliche Datenschutzstandards einhalten. Mit der Novelle vom 10. April 2025 wurden insbesondere Anforderungen an die Einbindung technischer und organisatorischer Maßnahmen (TOMs) verschärft und Präzisierungen zu Meldepflichten bei Datenschutzvorfällen aufgenommen.