Art. 45 Budget
Der EDÖB reicht den Entwurf seines Budgets jährlich über die Bundeskanzlei dem Bundesrat ein. Dieser leitet ihn unverändert an die Bundesversammlung weiter.
Navigieren Sie sicher durch den DSGVO-Dschungel!
Holen Sie sich den Umsetzungsfahrplan zur DSGVO und unseren Newsletter!
