Erwägungsgründe
VERORDNUNG (EU) 2016/679 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
Die Erwägungsgründe sind fundamentale Elemente der Gesetzgebung der Europäischen Union, die tiefgehende Einblicke in die Gedanken- und Entscheidungsprozesse bieten, die zur Bildung eines legislativen Aktes führen. Sie dienen als Präambel zu EU-Gesetzen und Verordnungen, einschließlich der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), und bieten eine detaillierte Erklärung der Ziele, Prinzipien und Absichten hinter den beschlossenen Maßnahmen.
Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union legen in den Erwägungsgründen die Rechtsgrundlage dar, auf die sich die Gesetzgebung stützt, wie etwa Artikel 16 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, der den Schutz personenbezogener Daten innerhalb der EU regelt. Diese Präambeln entstehen aufgrund umfassender Konsultationen und Bewertungen, einschließlich Vorschlägen der Europäischen Kommission, Stellungnahmen des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses sowie des Ausschusses der Regionen und der Einbeziehung nationaler Parlamente. Durch das ordentliche Gesetzgebungsverfahren werden die Erwägungsgründe als integraler Bestandteil des legislativen Rahmens der EU formuliert.
Die Bedeutung der Erwägungsgründe liegt nicht nur in ihrer Rolle, die Absichten der Gesetzgeber zu erläutern, sondern auch in ihrer Funktion als Orientierungshilfe für die Anwendung und Auslegung des Gesetzes. Sie bieten Gerichten, Behörden, Unternehmen und Bürgern wertvolle Einsichten in die Gründe und Ziele der EU-Gesetzgebung, was zu einer einheitlicheren und effektiveren Umsetzung und Einhaltung der Vorschriften in der gesamten Europäischen Union führt.
- EG 1 Datenschutz als Grundrecht
- EG 2 Wahrung der Grundrechte bei Datenverarbeitung
- EG 3 Harmonisierung der Datenschutz- Vorschriften
- EG 4 Datenschutz im Kontext anderer Rechte
- EG 5 Erleichterung der Datenübermittlung und Erhöhung des Datenschutzes
- EG 6 Gewährleistung eines hohen Datenschutzniveaus trotz rascher Entwicklungen und hohem Ausmaß an Erhebungen
- EG 7 Vertrauensbasis durch Kontrolle und Sicherheit
- EG 8 Aufnahme in nationales Recht der Mitgliedsstaaten
- EG 9 Behinderung des Verkehrs durch unterschiedliche Schutzstandards
- EG 10 Gleichwertigkeit des Schutzes bei Datenverarbeitung
- EG 11 Einheitliche Befugnisse und Sanktionen
- EG 12 Ermächtigungen des Europäischen Parlaments und des Rates
- EG 13 Berücksichtigung der Unternehmensgröße
- EG 14 Verordnung findet keine Anwendung auf juristische Personen
- EG 15 Technologieneutraler Schutz
- EG 16 Keine Anwendung außerhalb Unionstätigkeiten
- EG 17 Anpassung der Verordnung 45/2001
- EG 18 Keine Anwendung im privaten Bereich
- EG 19 Keine Anwendung zur Straftataufdeckung
- EG 20 Unabhängigkeit der Justiz soll unangetastet bleiben
- EG 21 Verantwortlichkeit von Anbietern bleibt unberührt
- EG 22 Niederlassung für Anwendung ausschlaggebend, nicht Ort der Datenverarbeitung
- EG 23 Ansässigkeit des Betroffenen entscheidet über Anwendung der Verordnung
- EG 24 Anwendung der Verordnung auch bei Verarbeitung die zur Beobachtung einer Person dient durch einen nicht in der EU niedergelassenen Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter
- EG 25 Voraussetzung der Anwendung in einem nicht Mitgliedstaat
- EG 26 Grundsätze des Datenschutzes gelten nicht für anonymisierte Informationen
- EG 27 Keine Anwendung gegenüber Verstorbenen
- EG 28 Risikosenkung durch Pseudonymisierung
- EG 29 Pseudonymisierungsmaßnahmen bei demselben Verantwortlichen
- EG 30 Online-Kennungen zur Erstellung von Profilen
- EG 31 Keine Anwendung auf Behörden bei Ausübung ihres offiziellen Auftrages
- EG 32 Einwilligung
- EG 33 Einwilligung zur wissenschaftlichen Forschung
- EG 34 Genetische Daten als personenbezogene Daten
- EG 35 Personenbezogene Gesundheitsdaten
- EG 36 Bestimmung der Hauptniederlassung
- EG 37 Voraussetzung für Unternehmensgruppe
- EG 38 Besonderer Schutz personenbezogener Daten von Kindern
- EG 39 Anforderungen an Verarbeitung personenbezogener Daten
- EG 40 Rechtmäßigkeit der Verarbeitung
- EG 41 Bezugnahme auf Rechtsgrundlage erfordert keinen Gesetzgebungsakt
- EG 42 Nachweis zur Einwilligung
- EG 43 Keine Freiwilligkeit bei Ungleichgewicht
- EG 44 Rechtmäßigkeit bei Erforderlichkeit gegeben
- EG 45 Rechtsgrundlage für Verarbeitung durch gesetzliche Verpflichtung erforderlich
- EG 46 Rechtmäßigkeit bei Schutz des Lebens
- EG 47 Rechtmäßigkeit durch Interessenabwägung
- EG 48 Berechtigtes Interesse einer Unternehmensgruppe
- EG 49 Notwendigkeit als berechtigtes Interesse bei Behörden
- EG 50 Erweiterte und vereinbare Zwecke
- EG 51 Besonderer Schutz für sensible Daten
- EG 52 Ausnahmen vom Verbot der Verarbeitung besonderer Kategorien
- EG 53 Verarbeitung besondere Kategorien personenbezogener Daten für gesundheitsbezogene Zwecke
- EG 54 Datenverarbeitung im Sinne der “öffentlichen Gesundheit”
- EG 55 Verarbeitung durch staatliche Stelle gilt als öffentliches Interesse
- EG 56 Daten über politische Einstellung
- EG 57 Einholung zusätzlicher Daten für Bestimmung der Person
- EG 58 Grundsatz der Transparenz
- EG 59 Modalitäten für die Vereinfachung der Ausübung von Betroffenenrechten
- EG 60 Informationspflicht gegenüber Betroffenem über Datenverarbeitung
- EG 61 Unterrichtung bei Erheben oder innerhalb Frist
- EG 62 Wegfall der Pflicht
- EG 63 Auskunftsrecht
- EG 64 Überprüfung der Identität
- EG 65 Recht auf Berichtigung/ Löschung
- EG 66 Recht auf Vergessenwerden
- EG 67 Sperrung bei unklarer Datenlage
- EG 68 Anspruch auf elektronische Kopie bei elektronischer Datenverarbeitung
- EG 69 Widerspruchsrecht
- EG 70 Widerspruchsrecht gegen Direktwerbung
- EG 71 Kein Zwang der Unterwerfung unter auf Profiling basierenden Maßnahmen
- EG 72 Profiling unterliegt der Verordnung
- EG 73 Beschränkungen von Grundsätzen und Rechten
- EG 74 Haftung des für die Verarbeitung Verantwortlichen
- EG 75 Risiken der Rechte und Freiheiten von natürlichen Personen
- EG 76 Bestimmung der Risiko-Eintrittswahrscheinlichkeit
- EG 77 Anleitung zur Ermittlung des Risikos
- EG 78 Geeignete technische und organisatorische Maßnahmen
- EG 79 Zuteilung der Verantwortlichkeit
- EG 80 Benennung eines Vertreters
- EG 81 Heranziehen von Auftragsverarbeitern mit hinreichenden Garantien
- EG 82 Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten
- EG 83 Risikoermittlung und Gewährleistung eines Schutzniveaus
- EG 84 Verantwortung für die Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung
- EG 85 Meldepflicht und Benachrichtigung von Verletzungen
- EG 86 Benachrichtigung der verletzten Betroffenen
- EG 87 Sofortige Feststellung einer Verletzung personenbezogener Daten
- EG 88 Format und Verfahren für die Meldung von Verletzungen
- EG 89 Abschaffung der Meldepflicht
- EG 90 Bewertung der Eintrittswahrscheinlichkeit des Risikos für eine Datenschutz-Folgenabschätzung
- EG 91 Vorgänge für die Begründung einer Datenschutz-Folgenabschätzung
- EG 92 Thematische Datenschutz-Folgenabschätzung
- EG 93 Datenschutz-Folgenabschätzung durch Behörden
- EG 94 Zurate ziehen der Aufsichtsbehörde bei risikobehafteten Verarbeitungen
- EG 95 Unterstützung durch den Auftragsverarbeiter bei der Datenschutz-Folgenabschätzung
- EG 96 Konsultation der Aufsichtsbehörde
- EG 97 Unterstützung einer weiteren Person bei einer Verarbeitung durch eine Behörde im privaten Sektor
- EG 98 Erstellen von Verhaltensregeln
- EG 99 Änderung der Verhaltensregeln durch Verbände
- EG 100 Überblick über Datenschutzniveau mittels Zertifizierung
- EG 101 Datenübermittlung an Drittländer
- EG 102 Internationale Abkommen
- EG 103 Angemessener Datenschutz von Drittländern
- EG 104 Kriterien eines Angemessenheitsbeschlusses
- EG 105 Verpflichtungen der Kommission
- EG 106 Überwachung durch die Kommission
- EG 107 Kein angemessener Datenschutz eines Drittlandes
- EG 108 Fehlen eines Angemessenheitsbeschlusses
- EG 109 Verwendung von Standard-Datenschutzklauseln
- EG 110 Unternehmensinterne Datenschutzvorschriften
- EG 111 Zulässigkeit von Datenübermittlungen
- EG 112 Ausnahmen bei Wahrung öffentlichen Interesses
- EG 113 Nicht häufige und massive Übermittlungen
- EG 114 Rückgriff auf Lösungen bei Übermittlung an Drittland
- EG 115 Vorschriften von Drittländern die der Verordnung zuwiderlaufen könnten
- EG 116 Förderung der Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden
- EG 117 Errichtung unabhängiger Aufsichtsbehörden
- EG 118 Keine Unterwerfung der Aufsichtsbehörden
- EG 119 Mehrere Aufsichtsbehörden in einem Mitgliedstaat
- EG 120 Notwendige Ausstattung der Aufsichtsbehörden
- EG 121 Gesetzliche Regelung der Anforderungen an Aufsichtsbehörde
- EG 122 Befugnisse der Aufsichtsbehörde
- EG 123 Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden mit der Kommission
- EG 124 Federführende Aufsichtsbehörde
- EG 125 Verbindliche Beschlüsse der federführenden Datenschutzaufsichtsbehörde
- EG 126 Gemeinsamer Beschluss der federführenden und betroffenden Datenschutzaufsichtsbehörde
- EG 127 Zuständigkeit der Aufsichtsbehörde die nicht als federführende Datenschutzaufsichtsbehörde fungiert
- EG 128 Zuständige Aufsichtsbehörde bei Verfahren im öffentlichen Interesse
- EG 129 Aufgaben und Befugnisse der Aufsichtsbehörden
- EG 130 Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörde und der federführenden Datenschutzaufsichtsbehörde
- EG 131 Erzielung einer gütlichen Einigung der federführenden Datenschutzaufsichtsbehörde
- EG 132 Aufklärungsmaßnahmen der Aufsichtsbehörden
- EG 133 Gegenseitige Unterstützung
- EG 134 Gemeinsame Maßnahmen
- EG 135 Kohärenzverfahren
- EG 136 Abgabe einer Stellungnahme bei Kohärenzverfahren
- EG 137 Einstweilige Maßnahmen
- EG 138 Anwendung Kohärenzverfahren
- EG 139 Einrichtung Europäischer Datenschutzausschuss
- EG 140 Sekretariat für den Ausschuss
- EG 141 Einreichung einer Beschwerde
- EG 142 Vertretung der Betroffenen durch Einrichtungen, Organisationen oder Verbände
- EG 143 Gerichtliche Rechtsbehelfe
- EG 144 Verwandte Verfahren
- EG 145 Wahl des Klägers der Gerichte
- EG 146 Schadenersatz aufgrund Verarbeitung
- EG 147 Spezifische Vorschriften über Gerichtsbarkeit
- EG 148 Geldbußen
- EG 149 Festlegung der Sanktionen durch Mitgliedsstaaten
- EG 150 Verhängung von Geldbußen durch Aufsichtsbehörde
- EG 151 Anpassung der Geldbußen in Dänemark und Estland
- EG 152 Befugnis der Mitgliedsstaaten für Sanktionen
- EG 153 Ausnahmen Verarbeitung zu literarischen,künstlerischen & journalistischen Zwecken
- EG 154 Zugang der Öffentlichkeit zu amtlichen Dokumenten
- EG 155 Datenverarbeitung in Beschäftigungskontext
- EG 156 Datenverarbeitung zu statistischen und historischen Zwecken, Forschung
- EG 157 Verknüpfung der Informationen aus Registern
- EG 158 Verarbeitung zu Archivzwecken
- EG 159 Wissenschaftliche Forschung
- EG 160 Historische Forschungszwecke
- EG 161 Zwecke der Einwilligung in Teilnahme an wissenschaftliche Forschungstätigkeiten
- EG 162 Statistische Zwecke
- EG 163 Informationen für amtliche Statistiken
- EG 164 Regelung von Geheimhaltungsvorschriften
- EG 165 Datenschutz in Kirche oder religiösen Vereinigungen
- EG 166 Rechtsakte als Befugnis der Kommission
- EG 167 Durchführungsbefugnisse der Kommission
- EG 168 Prüfverfahren für den Erlass von Standardvertragsklauseln
- EG 169 Erlass geltender Durchführungsrechtsakte
- EG 170 Subsidiaritäts- und Verhältnismäßigkeitsprinzip
- EG 171 Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG
- EG 172 Konsultierung des Europäischen Datenschutzbeauftragten
- EG 173 Verhältnis zu Richtlinie 2002/58/EG
