Kapitel I – Allgemeine Bestimmungen
Kapitel II – Grundsätze
Kapitel III - Rechte der betroffenen Person
Abschnitt 1: Transparenz und Modalitäten
Abschnitt 2: Informationspflicht und Recht auf Auskunft zu personenbezogenen Daten
Abschnitt 3: Berichtigung und Löschung
Abschnitt 4 Widerspruchsrecht und automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall
Abschnitt 5 Beschränkungen
KAPITEL IV Verantwortlicher und Auftragsverarbeiter
Abschnitt 1 Allgemeine Pflichten
Abschnitt 2 Sicherheit personenbezogener Daten
Abschnitt 3 Datenschutz-Folgenabschätzung und vorherige Konsultation
Abschnitt 4 Datenschutzbeauftragter
Abschnitt 5 Verhaltensregeln und Zertifizierung
KAPITEL V Übermittlungen personenbezogener Daten an Drittländer oder an internationale Organisationen
KAPITEL VI Unabhängige Aufsichtsbehörden
Abschnitt 1 Unabhängigkeit
Abschnitt 2 Zuständigkeit, Aufgaben und Befugnisse
KAPITEL VII Zusammenarbeit und Kohärenz
Abschnitt 1 Zusammenarbeit
Abschnitt 2 Kohärenz
Abschnitt 3 Europäischer Datenschutzausschuss
KAPITEL VIII Rechtsbehelfe, Haftung und Sanktionen
KAPITEL IX Vorschriften für besondere Verarbeitungssituationen
KAPITEL X Delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte
KAPITEL XI Schlussbestimmungen
Art. 99 – DSGVO – Inkrafttreten und Anwendung
(1) Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
(2) Sie gilt ab dem 25. Mai 2018.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Erwägungsgründe
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