Datenschutz-Grundverordnung

Art. 11 – DSGVO – Verarbeitung, für die eine Identifizierung der betroffenen Person nicht erforderlich ist

(1)   Ist für die Zwecke, für die ein Verantwortlicher personenbezogene Daten verarbeitet, die Identifizierung der betroffenen Person durch den Verantwortlichen nicht oder nicht mehr erforderlich, so ist dieser nicht verpflichtet, zur bloßen Einhaltung dieser Verordnung zusätzliche Informationen aufzubewahren, einzuholen oder zu verarbeiten, um die betroffene Person zu identifizieren. (2)   Kann der Verantwortliche in Fällen gemäß Absatz 1

Von |2025-03-29T14:47:08+01:00|Kommentare deaktiviert für Art. 11 – DSGVO – Verarbeitung, für die eine Identifizierung der betroffenen Person nicht erforderlich ist

Art. 12 – DSGVO – Transparente Information, Kommunikation und Modalitäten für die Ausübung der Rechte der betroffenen Person

(1)   Der Verantwortliche trifft geeignete Maßnahmen, um der betroffenen Person alle Informationen gemäß den Artikeln 13 und 14 und alle Mitteilungen gemäß den Artikeln 15 bis 22 und Artikel 34, die sich auf die Verarbeitung beziehen, in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache zu übermitteln; dies gilt insbesondere für Informationen, die sich

Von |2025-03-29T14:47:40+01:00|Kommentare deaktiviert für Art. 12 – DSGVO – Transparente Information, Kommunikation und Modalitäten für die Ausübung der Rechte der betroffenen Person

Art. 13 – DSGVO – Informationspflicht bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person

(1)   Werden personenbezogene Daten bei der betroffenen Person erhoben, so teilt der Verantwortliche der betroffenen Person zum Zeitpunkt der Erhebung dieser Daten Folgendes mit: a) den Namen und die Kontaktdaten des Verantwortlichen sowie gegebenenfalls seines Vertreters; b) gegebenenfalls die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten; c) die Zwecke, für die die personenbezogenen Daten verarbeitet werden sollen, sowie die Rechtsgrundlage

Von |2025-03-29T14:48:11+01:00|Kommentare deaktiviert für Art. 13 – DSGVO – Informationspflicht bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person

Art. 14 – DSGVO – Informationspflicht, wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben wurden

(1)   Werden personenbezogene Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben, so teilt der Verantwortliche der betroffenen Person Folgendes mit: a) den Namen und die Kontaktdaten des Verantwortlichen sowie gegebenenfalls seines Vertreters; b) zusätzlich die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten; c) die Zwecke, für die die personenbezogenen Daten verarbeitet werden sollen, sowie die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung; d) die

Von |2025-03-29T14:48:43+01:00|Kommentare deaktiviert für Art. 14 – DSGVO – Informationspflicht, wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben wurden

Art. 15 – DSGVO – Auskunftsrecht der betroffenen Person

(1)   Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden; ist dies der Fall, so hat sie ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten und auf folgende Informationen: a) die Verarbeitungszwecke; b) die Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden; c) die Empfänger oder

Von |2025-05-08T19:16:33+02:00|Kommentare deaktiviert für Art. 15 – DSGVO – Auskunftsrecht der betroffenen Person

Art. 16 – DSGVO – Recht auf Berichtigung

Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen unverzüglich die Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen. Unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung hat die betroffene Person das Recht, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten — auch mittels einer ergänzenden Erklärung — zu verlangen.

Von |2025-03-29T14:50:31+01:00|Kommentare deaktiviert für Art. 16 – DSGVO – Recht auf Berichtigung

Art. 17 – DSGVO – Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“)

(1)   Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass sie betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden, und der Verantwortliche ist verpflichtet, personenbezogene Daten unverzüglich zu löschen, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft: a) Die personenbezogenen Daten sind für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr

Von |2025-03-29T14:51:00+01:00|Kommentare deaktiviert für Art. 17 – DSGVO – Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“)

Art. 18 – DSGVO – Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

(1)   Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen gegeben ist: a) die Richtigkeit der personenbezogenen Daten von der betroffenen Person bestritten wird, und zwar für eine Dauer, die es dem Verantwortlichen ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen, b) die Verarbeitung unrechtmäßig

Von |2025-03-29T14:51:34+01:00|Kommentare deaktiviert für Art. 18 – DSGVO – Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

Art. 19 – DSGVO – Mitteilungspflicht im Zusammenhang mit der Berichtigung oder Löschung personenbezogener Daten oder der Einschränkung der Verarbeitung

Der Verantwortliche teilt allen Empfängern, denen personenbezogenen Daten offengelegt wurden, jede Berichtigung oder Löschung der personenbezogenen Daten oder eine Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 16, Artikel 17 Absatz 1 und Artikel 18 mit, es sei denn, dies erweist sich als unmöglich oder ist mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden. Der Verantwortliche unterrichtet die betroffene Person über diese Empfänger, wenn

Von |2025-04-01T16:35:59+02:00|Kommentare deaktiviert für Art. 19 – DSGVO – Mitteilungspflicht im Zusammenhang mit der Berichtigung oder Löschung personenbezogener Daten oder der Einschränkung der Verarbeitung

Art. 20 – DSGVO – Recht auf Datenübertragbarkeit

1. Die betroffene Person hat das Recht, die sie betreffenden personenbezogenen Daten, die sie einem Verantwortlichen bereitgestellt hat, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten, und sie hat das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch den Verantwortlichen, dem die personenbezogenen Daten bereitgestellt wurden, zu übermitteln, sofern a) die Verarbeitung auf

Von |2025-03-29T14:59:56+01:00|Kommentare deaktiviert für Art. 20 – DSGVO – Recht auf Datenübertragbarkeit
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