Zur Pseudonymisierung der Daten(5) : es fehlt eine Entsprechung in der Einwilligung in Art. 6. Jedoch wird es in der Praxis i.d.R. so gehandhabt, dass pseudonymisierte Daten für die verantwortliche Stelle, die keinen Zugang zum personalisierenden Schlüssel besitzt und auch sonst die Daten wenn überhaupt nur mit unverhältnismäßigem Aufwand personalisieren könnte, als anonymisierte Daten und